Der bargeldlose Zahlungsverkehr hat sich weltweit ausgebreitet und in den meisten zivilisierten Ländern ist ein Bankkonto für die Geldgeschäfte des Alltags unverzichtbar geworden. Wer arbeitet, bekommt seinen Lohn in der Regel unbar auf sein Konto ausgezahlt. Wer zur Miete wohnt, erteilt dem Vermieter häufig eine Einzugsermächtigung. Kurz, für eine vollwertige soziale Existenz ist ein Bankkonto unbedingt notwendig. Bislang verwehren die Banken vielen Menschen, häufig Arbeitlosen, Verschuldeten und Obdachlosen, die Führung eines Bankkontos, obwohl es eine anderslautende Selbstverpflichtungserklärungen der Geldinstitute gibt. Diese Erklärung soll jedoch nur eine gesetzliche Regelung für ein Jedermannkonto verhindern. Dahinter steckt eiskaltes wirtschaftliches Kalkül: Die Barüberweisung eines armen Schluckers ohne Bankkonto wird mit Gebühren von 7 bis 8 Euro berechnet, während die gleichen Geldinstitute Kunden mit hohen Einkommen das Konto kostenlos führen, weil sie auf hohe Guthaben spekulieren, welche sie nur sehr gering verzinsen müssen.
Daher ist jedem Bürger ein kostenloses Girokonto auf Guthabenbasis zur Teilnahme am nationalen und internationalen Zahlungsverkehr zuzugestehen. Die moderne Datenverarbeitung macht die Kontoführung zu einem wenig nennenswerten Aufwand. Entweder ist eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die jedem Kreditinstitut die Pflicht auferlegt, für jeden Bürger ein Konto bereitzustellen, oder es wird zu diesem Zweck eine (ehemals) staatliche Bank wie die Postbank rückverstaatlicht bzw. die Privatisierung der Sparkassen gestoppt und rückgangig gemacht.
Alle Konten sind von Anfang an mit einem Pfändungsschutz (P-Konto) zu versehen, auf dem das Existenzminimum immer verfügbar bleibt. Auf diesem Wege wird den zahlreichnen Inkassobetrügern und -erpressern ein Strich durch die Rechnung gemacht, die häufig unwissende Bürger selbst von Sozialleistungen noch Raten abstottern lassen, welche vorrangig die überhöhten Inkassogebühren decken.
Zukünftig sollte das Konto unmittelbar nach der Geburt von den Erziehungsberechtigten eingerichtet werden können und die Bankverbindung wie eine Personalausweis-Nummer lebenslang gültig sein. Von diesem Jedermann-Konto bleibt die mögliche Einrichtung weiterer Konten, auch als Sparkonto oder zur Kreditaufnahme, unberührt.